Information zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemäß ElektroG
Wir informieren Sie gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über folgende Pflichten und Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten:
1. Rückgabe von Altgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und bei dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestellen abzugeben.
Als Händler von Elektro- oder Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, folgende Altgeräte kostenlos zurückzunehmen:
- Ein Altgerät der gleichen Art, das die gleiche Funktion wie das neue Gerät erfüllt (1:1-Rücknahme).
- Altgeräte ohne Neukauf, sofern die Kantenlänge weniger als 25 cm beträgt (0:1-Rücknahme).
Sie können Ihre Elektroaltgeräte an eine kommunale Sammelstelle oder ausreichend frankiert an folgende Adresse senden:
PeHaServ UG (haftungsbeschränkt)
Torgelowweg 22
12355 Berlin
2. Bedeutung des Mülltonnen-Symbols
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf elektrischen und elektronischen Geräten weist darauf hin, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
3. Entfernung von Batterien und Datenträgern
Bitte entfernen Sie vor der Rückgabe von Altgeräten alle Batterien oder Akkumulatoren, sofern diese nicht fest im Gerät verbaut sind.
Datenträger wie Festplatten oder Speicherkarten sollten vor Abgabe gelöscht werden. Wir übernehmen keine Haftung für nicht gelöschte Daten auf Altgeräten.
4. Umweltschutz und Ressourcenschonung
Die fachgerechte Entsorgung von Altgeräten trägt zum Umweltschutz und zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe bei. Bitte helfen Sie mit!
5. Kontakt
Bei Fragen zur Altgeräteentsorgung kontaktieren Sie uns unter:
E-Mail: [email protected]